Gleich hoch wie bei jeder anderen Bank in Österreich auch.
Folgende Einlagen unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung: Sparbücher (täglich fällige Sparbücher, Prämien- und Kapitalsparbücher), Guthaben auf Konten (Girokonto, Festgeldkonto, Sparcards)
Einlagensicherung bei natürlichen Personen: Alle Einlagen und Guthaben einschließlich Zinsen von natürlichen Personen sind unabhängig davon, ob es sich um eine private oder berufliche Einlage handelt, pro Einleger und pro Kreditinstitut (und somit pro regionaler Volksbank) mit EUR 100.000,- gesichert. Die Staatsbürgerschaft spielt für die Sicherungspflicht keine Rolle.
Einlagensicherung bei nicht natürlichen Personen: Seit 1.1.2011 sind die Einlagen nicht natürlicher Personen bis zu einem Betrag von EUR 100.000,- gesichert.
Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehr Personen als Gesellschafter einer offenen Gesellschaft, einer Kommanditgesellschaft, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer dieser Gesellschaftsformen entsprechenden Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates oder eines Drittlandes verfügen können, werden bei der Berechnung des Höchstbetrages zusammengefasst und als Einlage eines Einlegers behandelt.